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Informationen zur Huskyzucht / Welpenabgabe / Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist wichtig

Über den jeweiligen Vertrag des Hundes wird mit dem Welpeninteressenten ebenfalls ausführlich gesprochen. Leider ist der Hund nach dem Gesetzbuch immer noch eine Teilsache und diese Gegebenheit sollten Sie im Vertrag berücksichtigen. Dem neuen Besitzer wird erläutert dass der Welpe nach den Bestimmungen des Vereins und des Verbandes gezüchtet wurde. Es wird festgehalten welche Impfungen der Welpe hat und das eine Zusage auf spätere Zuchttauglichkeit bei einem Welpen nicht gegeben werden kann. Der neue Besitzer wird gebeten den Hund im geeigneten Alter auf HD, ED, OCD und Augen untersuchen zu lassen, um Ihnen einen Überblick über die Gesundheit Ihrer Nachzuchten zu verschaffen. Es wird ihm untersagt den Hund an Hundehändler zu verkaufen oder für Tierversuche abzugeben. Er verpflichtet sich den Hund artgerecht zu halten und ihn nicht als Kettenhund zu halten. Auch Ihr Rückkaufsrecht als Züchter sollten Sie erklären wenn der Welpenkäufer wirklich ein Mal gezwungen sein sollte den Hund abgeben zu müssen. Achten Sie darauf dass Ihr Vertrag rechtsgültig ist und alle Bedürfnisse Ihres Welpen abdeckt. Denn Sie wollen sicher nicht riskieren dass Ihr Welpe vielleicht irgendwann in einem Tierheim leben muss oder zur Massenproduktion von Welpen missbraucht wird. Also setzen Sie zeitgerecht einen dementsprechenden Vertrag auf und besprechen diesen in Ruhe mit Ihren Welpenleuten. Zurück zur Huskyzuchtinformation / Welpenabagbe
Der Kaufvertrag beim Siberian Husky